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AGB

§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern,
Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen.
Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der b.a.r.
Immobilien GmbH erteilt wurden. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann keine Haftung
übernommen werden.

§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde von einem oder mehreren
Angeboten/Offerten der b.a.r. Immobilien GmbH Gebrauch macht, z. B. wenn der Kunde sich
mit der b.a.r Immobilien GmbH oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzt.
Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das
Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. Der Auftrag bedarf keiner
Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises
durch die b.a.r. Immobilien GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die b.a.r.
Immobilien GmbH bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die
Tätigkeit der b.a.r Immobilien GmbH zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen
ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages fällig.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Provisionsvereinbarung oder,
sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot festgelegten Provision. Sofern
weder eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Provision im Angebot
ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines
Nachweises durch die b.a.r. Immobilien GmbH der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom
Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen
Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn
ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande
kommt.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund
auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person
liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich
angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum
Schadenersatz verpflichtet.

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
1. Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und
Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57 % des Gesamtkaufpreises inklusive der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
2. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in Höhe
von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen,
sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
3. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, eine Courtage in
Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
4. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen
Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.


§ 5 Aufwendungsersatz
Die b.a.r. Immobilien GmbH hat Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die
sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, wie z. B. für Inserate, Exposés,
Telefon, Telefax, Porti, etwaige Eingabekosten ins Internet und in ähnliche
Kommunikationsdienste sowie Kosten für Besichtigungsfahrten.
Die b.a.r. Immobilien GmbH kann ihre Aufwendungen pauschal mit 10 % der im Erfolgsfalle
zu leistende Maklerprovision zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnen.
Der Aufwendungsersatz ist fällig mit Beendigung dieses Auftrages. Geleistete Aufwendungen
sind auf eine etwa anfallende Maklerprovision aus diesem Auftrag in vollem Umfange
anzurechnen.

§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung.

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst
gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch
inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag
zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Provision gemäß §
4 AGB an die b.a.r. Immobilien GmbH zu zahlen.

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die b.a.r. Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu
werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die b.a.r. Immobilien GmbH
mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt
erachtet, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch
erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem
Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten
unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Mitteilungs- und Auskunftspflicht

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die b.a.r. Immobilien GmbH als Auftragnehmer
angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluss.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die b.a.r. Immobilien GmbH unaufgefordert über alle
Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruchs von
Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für den Fall des Abschlusses eines notariell
beurkundeten Kaufvertrages oder eines Mietvertrages. In jedem Fall wird der Auftraggeber
der b.a.r. Immobilien GmbH unaufgefordert das Datum des Vertragsabschlusses, den
Vertragspartner mit vollständiger Anschrift sowie den vereinbarten Kaufpreis oder die
vereinbarte Miete mitteilen. Auf Anforderung wird er der b.a.r. Immobilien GmbH eine
Ablichtung des Kauf- oder Mietvertrages überlassen.

§ 10 Vollmachten
Der Kunde erteilt der b.a.r Immobilien GmbH Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuchamt,
die Grundakte, das Liegenschafts- und Altlastenkataster, die Bauakte, das
Baulastenverzeichnis sowie in alle übrigen behördlichen Akten und in die Akte der
Realgläubiger, soweit sich die jeweiligen Unterlagen auf das Auftragsobjekt beziehen. Die
b.a.r Immobilien GmbH kann auch schriftliche Auszüge aus den Unterlagen und Akten
anfordern. Sie ist außerdem berechtigt, das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu
besichtigen.

§ 11 Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass die b.a.r Immobilien GmbH Daten, die sich aus diesem Vertrag
oder der Vertragsdurchführung ergeben erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im
erforderlichen Umfang dem Verkäufer/Käufer übermittelt.

§ 12 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder
undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder
undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB
im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und
durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung
möglichst nahe kommt.
Erweisen sich die AGB als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn
und Zweck der AGB entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder Unternehmer, wird hiermit zwischen den Parteien als
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie als
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten, Regensburg vereinbart.

 

 


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